Das Thema Datenschutz bleibt aktuell, auch wenn viele Händler es bereits abgehakt glaubten. Denn, wie sich jetzt herausstellte, haben die meisten Händler bei der Umsetzung der neuen Datenschutzverordnung übersehen, dass Kunden auch über die Datenerhebung bei EC-Kartenzahlung informiert werden müssen.
Genaue Auskunft über die Erhebung der Kartenzahlungsdaten können Ihnen die Banken geben. Setzen Sie sich am Besten schnellstmöglich mit Ihrer Hausbank in Verbindung. Diese stellt Informationen für Kartenzahler zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verfügung. Teilen Sie Ihrer Bank mit, welches EC-Gerät Sie nutzen, damit Sie die entsprechenden, für Ihr Gerät gültigen Informationen, erhalten. Die Sparkasse Krefeld hat bereits ein 11-seitiges Kundeninfoblatt vorbereitet, um über die Datenerhebung aufzuklären und den Einzelhandel zu unterstützen. Sollten Sie auch Kunde der Sparkasse Krefeld sein, können Sie sich mit der EC-Service Abteilung für genaue Informationen verbinden lassen.
Die Auskunft über die Datenerhebung von Kundendaten bei EC-Zahlungen sollte zeitnah erfolgen, da sie einen akuten Angriffspunkt für Abmahnvereine bietet, den es selbstverständlich zu vermeiden gilt.
Fragen?
Sollten Sie Fragen zum Datenschutz in Bezug auf EC-Geräte haben, wenden Sie sich gerne an Herrn Hubert Rettler vom Viersen aktiv e.V. Viersen. Sie erreichen ihn telefonisch unter 0175-5700052.