Datenschutz-News über die Nutzung von EC-Geräten im Einzel­handel

Das Thema Datenschutz bleibt aktuell, auch wenn viele Händ­ler es bereits abgehakt glaubten. Denn, wie sich jetzt herausstellte, haben die meisten Händ­ler bei der Umsetzung der neuen Datenschutz­verordnung übersehen, dass Kunden auch über die Datenerhebung bei EC-Kartenzahlung informiert werden müssen.

Genaue Auskunft über die Erhebung der Kartenzahlungsdaten können Ihnen die Banken geben. Setzen Sie sich am Besten schnellst­­möglich mit Ihrer Hausbank in Verbindung. Diese stellt Infor­mationen für Kartenzahler zur Verarbeitung personen­bezo­gener Daten zur Verfügung. Teilen Sie Ihrer Bank mit, welches EC-Gerät Sie nutzen, damit Sie die entsprechenden, für Ihr Gerät gültigen Infor­mationen, erhalten. Die Sparkasse Krefeld hat bereits ein 11-seitiges Kundeninfoblatt vorbereitet, um über die Daten­erhebung aufzuklären und den Einzel­handel zu unterstützen. Sollten Sie auch Kunde der Sparkasse Krefeld sein, können Sie sich mit der EC-Service Abteilung für genaue Infor­mationen verbinden lassen.

Die Auskunft über die Datenerhebung von Kundendaten bei EC-Zahlungen sollte zeitnah erfolgen, da sie einen akuten Angriffspunkt für Abmahnvereine bietet, den es selbstverständlich zu vermeiden gilt.

Fragen?

Sollten Sie Fragen zum Datenschutz in Bezug auf EC-Geräte haben, wenden Sie sich gerne an Herrn Hubert Rettler vom Viersen aktiv e.V. Viersen. Sie erreichen ihn telefonisch unter 0175-5700052.