Kinder- und Jugendflohmarkt in der Fuß­gänger­zone

Am 17. Juni 2018 von 11 bis 18 Uhr

Kauflustige Besucherinnen und Besucher kommen am Sonntag, den 17. Juni in die Viersener City zum großen Kinder und Jugendflohmarkt nicht nur aus ganz Nordrhein-Westfalen, sondern auch aus anderen Bundesländern und aus dem benachbarten Ausland. Hier finden Besucher Spielzeuge, Kleidungsstücke, Roller oder aber Schulbücher und Sportgeräte. Ver­an­staltungsflächen sind der Remigiusplatz, die Fuß­gänger­zone Hauptstraße, Löhstraße, Rathausgasse und der Spar­kassenvorplatz. In Bereichen, die nicht zu diesen Flächen gehören, dürfen keine Stände aufgebaut werden. Von 11 bis 18 Uhr darf gekauft und verkauft werden. Die Orga­nisa­tionsleitung befindet sich im Stadthaus am Rat­hausmarkt. Dort gibt es auch eine Behindertentoilette. Die Dülkener Straße ist am Sonntag ab 8 Uhr von der Remigius­straße in Richtung Goetersstraße für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Auf dem Parkplatz Stadthaus an der Goetersstraße sind acht Parkboxen für die Festorganisation reserviert. Gesperrt werden zudem Teile der Lambersartstraße und der Gasse zwischen Gartenstraße und Hauptstraße.



Wichtig zu wissen:

Wer etwas anbieten will, darf nicht jünger als sechs und nicht älter als 17 Jahre sein. Die maximale Breite der Stände ist auf vier Meter begrenzt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Standplätze werden nicht zugeteilt, ein Standgeld wird nicht erhoben. Die Angebote müssen kindgerecht sein. Gewerbliche Angebote sind nicht zugelassen. Verkaufsgespräche dürfen allein die Kinder führen, die sich deshalb auch permanent an ihrem Stand aufhalten sollten. Erwachsene sind an den Ständen nur zur Begleitung und zur Beaufsichtigung der Kinder zugelassen. Ein Befahren der Fuß­gänger­zone mit Fahrzeugen ist nicht erlaubt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Flohmarkt werden gebeten, alle Wer etwas anbieten will, darf nicht jünger als sechs und nicht älter als 17 Jahre sein. Die maximale Breite der Stände ist auf vier Meter begrenzt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Standplätze werden nicht zugeteilt, ein Standgeld wird nicht erhoben. Die Angebote müssen kindgerecht sein. Gewerbliche Angebote sind nicht zugelassen. Verkaufsgespräche dürfen allein die Kinder führen, die sich deshalb auch permanent an ihrem Stand aufhalten sollten. Erwachsene sind an den Ständen nur zur Begleitung und zur Beaufsichtigung der Kinder zugelassen. Ein Befahren der Fuß­gänger­zone mit Fahrzeugen ist nicht erlaubt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Flohmarkt werden gebeten, alle Gegenstände, die keinen Absatz gefunden haben, nach Ende der Ver­an­staltung wieder mitzunehmen und keinen Abfall zu hinterlassen. Die im Ver­an­staltungsbereich stehenden Bäume und Skulpturen dürfen nicht zur Befestigung oder zum Aufhängen von Gegenständen verwendet werden. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Beim Aufbau der Stände ist besonders darauf zu achten, dass Rettungswege für Krankenwagen und Feuerwehr unbedingt frei bleiben.