Verordnung über Verkaufs­offene Sonntage

Die neue Verordnung zu den verkaufs­offenen Sonntagen sieht vor, dass an insgesamt zehn Sonntagen pro Jahr die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen. Die verkaufs­offenen Sonntage sind an besondere Ver­an­staltungen gekoppelt. In Alt-Viersen gilt das für die Viersener Note (in diesem Jahr am 7. Mai), den Stadt.Land.Markt.Viersen (24. Sep­tem­ber) und den Martins­markt (5. Novem­ber). In Dülken darf geöffnet werden zum Dülkener Kindertag (11. Juni), zur Bierbörse (2. Juli), zum Mühlenfest (27. August) und zum Dülkener Weihnachtstreff (17. Dezember). Die Süchtelner Vielfalt (18. Juni), das Irmgardisfest (10. September) und der Süchtelner Weih­nachts­markt (3. Dezember) sind die Anlässe für Sonntagsöffnungen in Süchteln. Nicht mehr im Pro­gramm ist der verkaufs­offene Sonntag im Advent in Alt-Viersen. Hier gibt es derzeit kein Event, das viele Menschen auch ohne Geschäftsöffnung in die Innen­stadt locken würde.

Offene Geschäfte nur noch „Beiprogramm“

Die Festlegungen in der neuen Verordnung entsprechen weitgehend der bisher geltenden Fassung. Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren lässt sich nach Ansicht der Stadt Viersen und des Viersen aktiv e.V. feststellen, dass bei allen ausgewählten Terminen die jeweiligen Feste und Märkte eindeutig im Vordergrund stehen. Die Öffnung der Geschäfte bildet hier eine Abrundung des Angebots.

Eingeschränkt wird die räumliche Ausdehnung. Die Gerichte haben in den zwischenzeitlich getroffenen Entscheidungen zur Sonntagsöffnung gefordert, dass die jeweilige Ver­an­staltung in unmittelbarer Umgebung der Geschäfte stattfinden muss. Läden außerhalb der innerörtlichen Kernbereiche dürfen darum an den verkaufs­offenen Sonntagen nicht teilnehmen. Die genauen Grenzen der Bereiche, innerhalb derer die Geschäfte aufgrund der neuen Regeln öffnen dürfen, ergeben sich aus folgenden Karten (DülkenSüchteln und Viersen).

Die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist zunächst als Dringlichkeitsentscheidung beschlossen worden. Dieser Schritt war erforderlich, weil nur so bereits für den verkaufs­offenen Sonntag zum Stadtfest „Viersener Note“ am 7. Mai Rechtssicherheit erzielt werden kann. Die neue Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung, also am 28. April, in Kraft. Der Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss wird sich am 2. Mai im Wege einer Kenntnisnahme mit der Verordnung befassen. Der Rat der Stadt Viersen schließlich muss in seiner Sitzung am 16. Mai die Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, damit die Neuregelung dauerhaft in Kraft bleibt.

Hintergrundinformation:

Hintergrund für die Neuregelung sind Klagen der Gewerkschaft Verdi gegen verkaufs­offene Sonntage. Das Ober­verwaltungs­gericht NRW hat in einem Beschluss vom 10. Juni 2016 (Aktenzeichen 4 B 504/16) ausführlich dargelegt, welche Voraus­setzungen gegeben sein müssen, damit verkaufs­offene Sonntage nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW zulässig sind. Die Neufassung berücksichtigt nach Ansicht der Stadt Viersen diese gerichtlichen Vorgaben.