– Infoveranstaltung

Neues Verpackungsgesetz

Kostenlose IHK-Ver­an­staltung am 28. März 2019 in der IHK in Mönchen­gladbach

Das neue Verpackungsgesetz hat die bisher gültige Verpackungsverordnung abgelöst. Was das für die Unternehmen im Einzelnen bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Volker Hoffmann auf Einladung der IHK Mittlerer Nieder­rhein im Unternehmer-Briefing „Verpackungen, Elektrogeräte und Gewerbeabfälle“. Die kostenlose Info-Ver­an­staltung findet am 28. März, 15 bis 17 Uhr, in der IHK in Mönchen­gladbach, Bismarckstraße 109, statt.

Betroffen sind Hersteller, Importeure und Händ­ler

Von der Gesetzesnovelle sind nicht nur die Produzenten von leeren Verpackungen, sondern auch Unternehmen betroffen, die verpackte Waren in den Verkehr bringen – die sogenannten Erstinverkehrbringer. Das können Hersteller, Importeure oder auch Händ­ler sein. Eine Neuerung betrifft Händ­ler, die Getränke an Endverbraucher verkaufen. Sie sind zukünftig verpflichtet, ihre Kunden deutlich darauf hinzuweisen, dass Einwegverpackungen nach der Rückgabe nicht wiederverwendet und dass Mehrwegverpackungen nach der Rückgabe wiederverwendet werden – zum Beispiel in Form von Hinweisschildern. „Der Online-Handel ist von den Pflichten des neuen Gesetzes nicht ausgenommen“, betont Benita Görtz von der IHK.

Grundsätzlich gilt nach wie vor: Wer verpackte Waren erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ anmelden und an einem dualen Entsorgungssystem beteiligen, um damit für die künftigen Entsorgungskosten aufzukommen. Es gibt eine Reihe von Neuerungen: So wurde neu geregelt, wer als privater beziehungsweiser gewerblicher Endverbraucher gilt.

Anmeldung direkt bei der IHK

Um eine Anmeldung zum Unternehmer-Briefing wird gebeten:

Benita Görtz
Telefon: 02161-241145
E-Mail: goertz(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de

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