Mitglied werden

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Viersen aktiv e.V.

Mitgliedschaft

Hauptsitz der Firma

Mitgliedschaft

Lastschrift

Die Beitragszahlung erfolgt jährlich im Lastschrifteinzugsverfahren. Ein halbjährlicher Einzug ist mit einem Aufschlag von 5 % auf den Nettobeitrag möglich.

Der jährliche Einzugs­termin ist der 01.04. eines Jahres, bei halbjährlicher Zahlungs­weise zusätzlich der 01.10. eines Jahres.

Ich ermächtige den Viersen aktiv e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Last­schrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Geld­institut an, die vom Viersen aktiv e.V. auf mein Konto gezogenen Last­schriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Diese Einzugs­ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.

Rechtliches

Der Vertrag gilt durch den Verein als angenommen, wenn keine Ablehnung des Antrages erfolgt und die Mitglieds­nummer sowie die Art der Mitgliedschaft schriftlich bestätigt werden. Durch meinen elektronischen Antrag erkenne ich die Beitrags­ordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung an. Die Mitgliedschaft beträgt mindestens ein Kalender­jahr. Sie verlängert sich um ein weiteres Kalender­jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ende des Kalender­jahres per Einschreiben, adressiert an die Geschäftsstelle des Vereins in Viersen, gekündigt wird.

Die Mitgliedschaft ist unabhängig von der Übernahme etwaiger Vereinsämter und -funktionen. Gerichtsstand ist Viersen. Es gilt deutsches Recht.