Die Beitragszahlung erfolgt jährlich im Lastschrifteinzugsverfahren.
Ein halbjährlicher Einzug ist mit einem Aufschlag von 5 % auf den Nettobeitrag möglich.
Der jährliche Einzugstermin ist der 01.04. eines Jahres, bei halbjährlicher Zahlungsweise zusätzlich der 01.10. eines Jahres.
Ich ermächtige den Viersen aktiv e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
Geldinstitut an, die vom Viersen aktiv e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb
von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Diese Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Rechtliches
Der Vertrag gilt durch den Verein als angenommen, wenn keine Ablehnung des Antrages erfolgt und die Mitgliedsnummer sowie
die Art der Mitgliedschaft schriftlich bestätigt werden. Durch meinen elektronischen Antrag erkenne ich die Beitragsordnung in ihrer jeweils
geltenden Fassung an. Die Mitgliedschaft beträgt mindestens ein Kalenderjahr. Sie verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr,
wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ende des Kalenderjahres per Einschreiben, adressiert an die Geschäftsstelle des Vereins
in Viersen, gekündigt wird.
Die
Mitgliedschaft ist unabhängig von der Übernahme etwaiger Vereinsämter und -funktionen. Gerichtsstand ist Viersen. Es gilt deutsches Recht.